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Arbeitsunfall: Kundentelefonat auf der Skipiste

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Ein selbstständiger Versicherungsvertreter wollte selbst beim Skifahren seinen Kunden zur Verfügung stehen. Über ein im Helm integriertes Headset nahm er während der Fahrt einen geschäftlichen Anruf entgegen. Als er bei der Korrektur des Sitzes der Sprecheinrichtung kurzzeitig in seiner Sicht beeinträchtigt wurde, kam es zu einem Sturz, bei dem er sich schwer verletzte.

Die gesetzliche Unfallversicherung verweigerte mit der Begründung, es habe kein Arbeitsunfall vorgelegen, jegliche Leistung. Das Landessozialgericht München sah dies ebenso. Verrichtet ein Versicherter gleichzeitig eine eigenwirtschaftliche (hier das Skifahren) und eine berufliche (hier das Telefongespräch mit dem Kunden) Tätigkeit, liegt kein Arbeitsunfall vor. Auch wenn die berufliche Tätigkeit (mit)ursächlich für den Unfall geworden ist, hat sich dieser in erster Linie durch das Risiko der privaten Tätigkeit verwirklicht.


Urteil des LSG München vom 26.03.2015 – L17 U 409/14

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Kredit aufnehmen – verschiedene Möglichkeiten der Finanzierung

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Die Aufnahme eines Kredites kann aus verschiedenen Gründen notwendig werden. Unterschieden wird zwischen einem kurzfristigen und einem längerfristigen Geldbedarf. Es gibt Kredite, die an einen Verwendungszweck gebunden sind, und solche, die zur freien Verwendung ausgegeben werden. Zweckgebundene Kredite werden für die Finanzierung von Fahrzeugen oder Immobilien aufgenommen. Die Zinssätze sind günstiger als bei Privatkrediten, die nicht an einen bestimmten Zweck gebunden sind. Deutlich teurer sind Kredite, die ohne Laufzeit vergeben werden und bei Bedarf abgerufen werden können. In diese Kategorie gehören der Dispositionskredit und der Rahmenkredit.

Vor- und Nachteile des Ratenkredits

Als klassische Variante der Kreditaufnahme gilt der Ratenkredit. Der Kunde zahlt die Kreditsumme inklusive der Zinsen in gleichbleibenden monatlichen Raten ab. Lediglich die Anfangs- und Schlussrate kann variieren, um ungerade Beträge auszugleichen. Die Laufzeit für einen klassischen Ratenkredit liegt zwischen 36 und 120 Monaten. Im Durchschnitt werden die Kredite innerhalb von 60 Monaten abgezahlt. Für den Ratenkredit gelten Kündigungsfristen. So kann die Bank beim Ausbleiben einer Monatsrate nicht sofort kündigen. Die Vorteile des Ratenkredites liegen darin, dass er gut im Voraus geplant werden kann. Die gleichbleibende Ratenhöhe und die stetige Tilgung des Kredites bei gleichzeitiger Zinszahlung lässt sich gut in das monatliche Budget integrieren. Die Zinsen sind deutlich günstiger als bei anderen Kreditformen. Der Nachteil liegt in der mehrjährigen Bindung an das Kreditinstitut. Bei der Aufnahme des Ratenkredits sollte sichergestellt sein, dass die Raten über den gesamten vereinbarten Zeitraum bedient werden können.

Dispositionskredit und Rahmenkredit

Dispositionskredite und Rahmenkredite gehören auch zu den weit verbreiteten Kreditformen. Sie werden auf unbestimmte Zeit gewährt. Während der Dispositionskredit in der Regel an ein Girokonto mit Gehaltseingang gebunden ist, wird für den Rahmenkredit ein separates Konto eröffnet. Der Kunde kann über einen Kreditrahmen verfügen, der den Lohn oder das Gehalt bis um das Dreifache übersteigen darf. Die Kredite eignen sich gut für kurzfristigen Geldbedarf, der schnell wieder ausgeglichen werden kann. Dies ist auch deshalb ratsam, weil die Zinsen für diese Kredite sehr hoch sind. Sie übersteigen die Kosten für einen Ratenkredit oftmals um das Dreifache. Der Vorteil der Abrufkredite liegt darin, dass sie flexibel in Anspruch genommen und wieder zurückgezahlt werden können. So ist es möglich, kleine Raten einzuzahlen oder die Summe in einem Betrag zu begleichen. Der Nachteil liegt in der Unübersichtlichkeit, die aus diesen Krediten resultieren kann. Schnell ist der gesamte Betrag ausgeschöpft und die Rückzahlung wird vernachlässigt. Bei Zahlungsschwierigkeiten darf die Bank mit sofortiger Wirkung kündigen und den gesamten Betrag fällig stellen.

Vorteile eines Online-Kredits

Kredite von Online-Banken können inzwischen bequem im Internet beantragt werden. Die Zusage erfolgt bei guter Bonität in der Regel sofort. Das Geld ist innerhalb weniger Tage auf dem Konto. Der Online-Kredit hat weitere Vorteile:

  • keine Bindung an die Hausbank
  • günstige Zinsen
  • lange Laufzeiten
  • flexible Rückzahlungsmöglichkeiten
  • einfache Legitimation per PostIdent oder VideoIdent

Online-Kredite werden häufig Schufaneutral angeboten. Dies bedeutet, dass sie auch bei eingeschränkter Bonität vergeben werden können.

Überblick über die Kreditaufnahme behalten

Unabhängig von der Art des Kredites sollte der Kunde den Überblick über die Schulden nicht verlieren. Eine gründliche Abwägung des Für und Wider ist bei jeder Kreditaufnahme notwendig. Andernfalls kann es schnell zu einer Überschuldung kommen.

Nichtige Kündigung wegen berechtigter Krankmeldung

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Eine Kündigung des Arbeitgebers während der Probezeit eines alleinerziehenden Vaters, die den Umständen nach offensichtlich aufgrund der Ausübung des Rechts, wegen Erkrankung seines Kindes von der Arbeit freigestellt zu werden (§ 45 Abs. 1 Satz 3 SGB V), ausgesprochen wurde, stellt eine unzulässige Maßregelung i.S.d. § 612a BGB dar und ist nach § 134 BGB nichtig.


Urteil des LAG Mainz vom 08.11.2016 – 8 Sa 152/16

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Kündigung nach unfreundlichem E-Mail-Verkehr – ist das rechtens?

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Kritische und unfreundlich formulierte E-Mail-Äußerungen eines Arbeitnehmers zu ebenfalls recht scharf formulierten Beanstandungen des Arbeitgebers können eine Kündigung nicht rechtfertigen, wenn die Äußerungen sich innerhalb des Schutzbereichs der Meinungsfreiheit (hier u.a. Vorwurf der “Kontrollsucht”) bewegen.


Urteil des LAG Mainz vom 06.10.2016 – 2 Sa 175/16 paragraph2

Keine Haftung für passwortgesichertes WLAN !

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Will der Inhaber eines Internetanschlusses mit WLAN-Funktion verhindern, dass er wegen Urheberverletzungen, die von Dritten über einen unberechtigten Zugang zu seinem WLAN begangen wurden, im Wege der sogenannten Störerhaftung in Anspruch genommen wird, muss er gewisse Sicherheitsvorkehrungen treffen.

So ist er laut BGH zur Prüfung verpflichtet, ob der eingesetzte Router über die im Zeitpunkt seines Kaufs für den privaten Bereich marktüblichen Sicherungen, also einen aktuellen Verschlüsselungsstandard sowie ein individuelles, ausreichend langes und sicheres Passwort, verfügt. Die Beibehaltung eines vom Hersteller voreingestellten WLAN-Passworts kann eine Verletzung der Prüfungspflicht darstellen, wenn es sich nicht um ein für jedes Gerät individuell, sondern für eine Mehrzahl von Geräten verwendetes Passwort handelt.

Im Streitfall hat der Urheberrechtsinhaber des unbefugt heruntergeladenen Videos keinen Beweis dafür angetreten, dass es sich um ein Passwort gehandelt hat, das vom Hersteller für eine Mehrzahl von Geräten vergeben worden war. Da der Standard WPA2 des verwendeten Routertyps als hinreichend sicher anerkannt ist und es an Anhaltspunkten dafür fehlte, dass im Zeitpunkt des Kaufs der voreingestellte 16-stellige Zifferncode nicht marktüblichen Standards entsprach oder Dritte ihn entschlüsseln konnten, war keine Verletzung der Prüfungspflichten durch den Anschlussinhaber nachweisbar.


Urteil des BGH vom 24.11.2016 – I ZR 220/15

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Mangelbeseitigung durch markenfremdes Ersatzteil

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Der Käufer eines Markenartikels muss es laut Amtsgericht Coburg hinnehmen, dass der Verkäufer ein mangelhaftes Teil durch ein markenfremdes ersetzt, wenn dies nach außen hin überhaupt nicht erkennbar ist und das neue Teil ebenso gut funktioniert.

In dem entschiedenen Fall hatte der Käufer einer Markenjeans reklamiert, dass sich nach kürzester Zeit ein Knopf abgelöst hatte. Der Verkäufer nietete daraufhin den Knopf eines anderen Jeansherstellers an. Der Kunde musste dies nach dem Urteil akzeptieren, da der Knopf vollständig durch eine Knopfleiste verdeckt war und seine Funktion, nämlich die Hose zu verschließen, ohne Einschränkungen erfüllte.


 

Urteil des AG Coburg vom 10.11.2016 14 C 568/16

Paragraph-Urteile

Bauvertragsrecht 2018 – Das Wichtigste auf einen Blick

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Zum 01.01.2018 tritt das neue Bauvertragsrecht des BGB in Kraft – eine der größten Reformen im Baurecht.

Diese Reform wird erhebliche Auswirkungen in der Baupraxis haben. Ziel ist es, wichtige Vorschriften aus der VOB/B in das BGB zu übernehmen, den Verbraucher besser zu schützen und Bauprozesse zu beschleunigen.

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Warum eine Reform?

Bauprojekte wurden auf Basis von veralteten gesetzlichen Regelungen abgewickelt, während sich Bautechniken immer komplexer gestalteten. Folglich gab es keine konkreten Antworten auf Fragen des Bauvertragsrechts - das ein erhebliches Risiko für alle Beteiligten darstellte.

Wer ist betroffen?

Verbraucher, Bauunternehmen, Bauträger, Architekten/Ingenieure, aber auch Rechtsanwälte müssen sich mit den Neuerungen vertraut machen und diese befolgen, sobald sie in Kraft treten.

Zu beachten ist, dass das neue Bauvertragsrecht nur für neu abgeschlossene Verträge ab dem 01.01.2018 gilt – Für Verträge, die vorher geschlossen worden sind, gilt die bisherige Rechtslage.

Was wird sich ändern?

Wichtige Punkte:

Neuregelungen beim Allgemeinen Werkvertragsrecht

  • Fiktive Abnahme
  • Abschlagszahlung
  • Kündigung aus wichtigem Grund

Neue Vorschriften beim Bauvertrag und Architektenvertrag

  • Verbraucherbauvertrag
  • Architektenvertrag/Ingenieruvertrag
  • Bauträgervertrag

Änderungen des Einführungsgesetzes zum BGB

  • Informationspflicht bei Verbraucherverträgen
  • Baubeschreibung und Widerrufsbelehrung des Bauträgers

Des Weiteren werden Baukammern an den jeweiligen Landgerichten eingeführt, wodurch Prozesse vorangetrieben werden können, da eine entsprechende Behandlung komplexer Fälle durch spezialisierte Richter im Bereich des Baurechts erfolgt.

Hier erhalten Sie weiterführende Informationen zu diesem Thema

Lücken im Lebenslauf – schlimm oder menschlich?

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Gerade junge Menschen hadern mit den Phasen, in denen es einfach nicht rund läuft. Angesichts des hart umkämpften Arbeitsmarktes befürchten einige Bewerber daher negative Auswirkungen auf eine potenzielle Anstellung. Was bedeuten die kleinen Lücken im sonst so stringent durchgezogenen roten Faden des Werdegangs wirklich?

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Die Bewerbung ist das Aushängeschild des persönlichen und beruflichen Werdegangs. Für einen optimalen Eindruck ziehen sich der Werdegang und die dahinterstehenden Lebensentscheidungen deshalb bestenfalls durch wie ein roter Faden: schon im Sandkasten Führungsqualitäten bei der Einteilung der Spielzeuge bewiesen, in der Folge dann mit herausragenden Noten sowie außerschulischem Engagement geglänzt und bereits in der siebten Klasse den Blick fest auf die nahende Berufsausbildung oder das weiterführende Studium gerichtet.

Die Realität sieht in den meisten Fällen jedoch etwas anders aus und reißt hier und dort eine kleine (oder größere) Lücke in die von Personalern sonst so stringent gewünschte Lebensplanung. Lücken gehören zum Lebenslauf wie die Löcher in den Käse – doch sie wollen richtig verpackt und ins rechte Licht gerückt werden, damit am Ende des Bewerbungsprozesses der erhoffte Job herausspringt.

 

Was ist überhaupt eine Lücke im Lebenslauf?

Ist die berüchtigte “Ehrenrunde” in der 9. Klasse eine Lücke im Lebenslauf? Wie sieht es mit der falschen Wahl des Studienfachs und dem Abbruch aus? Fällt eine betriebsbedingte Kündigung, die einen monatelangen Bewerbungs-Marathon nach sich zieht, unter die Begrifflichkeit und wie steht es um den sechsmonatigen Soul-Trip nach Bali?

Generell gilt: Personaler sind auf Ungereimtheiten im Lebenslauf geschult und wissen die richtigen Fragen zu stellen. Als Lücke klassifizierbar sind diese vor allem dann, wenn die Bewerber über einen anhaltend langen Zeitraum keine Tätigkeit im Sinne von Arbeit, Weiterbildung, Schule oder Praktikum ausgeübt haben. Im Volksmund wird hierbei von einem Zeitraum zwischen ein bis zwei Monaten gesprochen.

Konkret fallen diese Unbeständigkeiten im Lebenslauf auf, wenn die Zeitangaben zwischen den jeweiligen Stationen fehlende Monate oder sogar Jahre vorweisen. Dies ließe sich natürlich durch die Verwendung von Begriffen wie “Work and Travel” oder “Auszeit” füllen, doch Personaler kennen so gut wie jeden dieser Winkelzüge und stürzen sich im Bewerbungsgespräch sehr sicher auf diese herausstechenden Punkte.

Deshalb gilt: Ob selbst heraufbeschworen, unfreiwillig reingerutscht oder das Ziehen der Reißleine – Falschangaben sind absolut tabu und spätestens beim Vorgaukeln von Fähigkeiten oder Weiterbildungen im Erfolgsfall sogar ein fristloser Kündigungsgrund.

 

Im Lebenslauf schummeln – keine gute Idee

Es ist die berühmte Pause nach dem Studium, die Auszeit, die Sprachreise. “Wenn nicht zu dieser Zeit, wann sonst?”, argumentiert der Bewerber im Vorstellungsgespräch, angesprochen auf die anderthalbjährige Lücke im Lebenslauf. Eigentlich kämpfte man als Absolvent mit den Gepflogenheiten des rauen Arbeitsmarktes und war händeringend auf der Suche nach einer Anstellung, aber “Sprachreise nach Südafrika” hört sich nun mal deutlich besser an. Doch spätestens dann, wenn der Personaler selbst Urlaub am südlichsten Zipfel des Kontinents gemacht hat, kommt man in Erklärungsnot.

Lügen sind die falsche Herangehensweise, wenn sich Lücken im Lebenslauf auftun. Im Gegenteil: Die Person auf der anderen Seite macht dies beruflich und kennt die meisten Winkelzüge. Viel mehr punktet man hier mit Ehrlichkeit und guten Antworten auf schwierige Lebensabschnitte.

Wo liegt das Problem, wenn Bewerber trotz guter Noten und zahlreicher Versuche einfach keinen Job finden konnten, sich aber nicht unterkriegen ließen? Wer kann es einem Ausbildungs- oder Studienabbrecher verübeln, dass er sich in jungen Jahren von guten Schulnoten hat leiten lassen, nur um dann in der Folge festzustellen, dass seine wahre Leidenschaft beispielsweise in der Arbeit mit Menschen statt in den Naturwissenschaften liegt?

Und warum sollten Personaler kein Verständnis dafür haben, wenn eine lange Krankheit (auf die man nicht näher eingehen muss) eine schulische oder berufliche Pause nach sich zieht oder man trotz guter Leistungen nach der Ausbildung nicht übernommen wird? Sollte dies ein Problem darstellen, ist vielleicht der Job oder eben der Personaler nicht der Richtige, doch sicherlich nicht die vermeintliche Lücke im Lebenslauf.

 

Hochglanzpolierte Übertreibungen – es gibt Unterschiede

Wer sich generell in einem zu positiven Licht darstellt, riskiert eine Überoptimierung und schadet sich damit letztendlich selbst. Dabei gibt es jedoch themenabhängig auch deutliche Unterschiede in der Bewertung von Lebenslauflügen, wie das Portal Statista aufzeigt. Als eher harmlos werden dort übertriebene Angaben zu Hobbys und den persönlichen Interessen eingestuft. Hier verzeihen Entscheidungsträger schon mal, wenn aus einem Hobby-Läufer im Lebenslauf ein “Ausdauer-Ass für die Firmenmannschaft” wird. Weitaus gravierender fallen jedoch gelogene Angaben zu Qualifikationen, dem Namen, dem Alter oder der Länge der Berufserfahrung aus – um nur einige Punkte zu nennen.

 

Lücken wollen richtig vorgetragen werden

Der perfekte Lebenslauf ruft manchmal also mehr Zweifel als Begeisterung hervor, denn unfehlbar ist bekanntlich niemand. Was also tun? So unbefriedigend sich das an dieser Stelle anhört – die Antwort ist auch immer an die jeweiligen Umstände gekoppelt.

Versucht man beispielsweise, aus einer langen Phase der Arbeitslosigkeit auszubrechen, hilft neben der Selbsterkenntnis und einem nachweisbaren Engagement – um seine Situation zu verbessern – meist auch die selbstbewusste Wortwahl im Lebenslauf.

Wer auf Reisen war, sollte auch aus dieser Zeit die positiven Schlüsse ziehen und die Vorteile verkaufen. Beispielsweise der befriedigte Abenteuerdrang – der einen jetzt wieder in die Sicherheit geregelten Einkommens lenkt –, die gewonnenen Sprachkenntnisse oder die charakterformenden Eigenschaften, auf eigene Faust ein so großes Unterfangen angegangen zu haben. Am Ende ist es einfach die Art und Weise, wie man mit Lücken im Lebenslauf umgeht.


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